Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen im Zusammenhang mit Internetbestellungen der G&H Insektenschutzgitter GmbH, Birsfelden (nachfolgend G&H genannt). Der Kunde bestätigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) durch Anklicken bei seiner Internetbestellung. Massgebend für den Auftrag sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Allfällige Differenzen müssen der G&H innert 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Das Ausbleiben einer solchen Mitteilung gilt als Akzept der Angaben in der Auftragsbestätigung und als Akzept dieser AGB.
Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung der G&H.
Das Massnehmen erfolgt in der Regel durch den Kunden. Auf Wunsch und gegen entsprechende Verrechnung kann das Ausmessen durch einen Mitarbeiter der G&H vorgenommen werden. Der Besteller ist der G&H gegenüber für die Richtigkeit der angegebenen Masse, welche nicht durch die G&H aufgenommen wurden, verantwortlich. Die angebotenen Insektengitter sind gemäss Katalog am Baukörper auf ihre Einbausituation zu überprüfen.
Die bestellte und vorausbezahlte Ware wird in der Regel innert vier Wochen geliefert. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
Es gilt grundsätzlich Vorauszahlung mittels elektronischer Zahlungsmittel bei der Bestellung (Kreditkarte).
Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der G&H. Kosten, die bereits erwachsen sind, werden dem Besteller verrechnet.
Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen beträgt die Garantie auf den von der G&H gelieferten Produkten 2 Jahre. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material oder Fabrikationsfehler. Der Besteller verpflichtet sich, einen allfälligen Garantiemangel der G&H unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
a) Nicht unter die Garantie fallen Mängel infolge unsachgemässem Einsatz, leichten Abriebschäden, Ausbleichen bei Spezialfarben und normalem Verschleiss.
b) Bei Schäden infolge von Wind, Wasser und / oder Schneedruck, sowie Hagel und Salzeinwirkungen.
c) Bei Reinlaufen ins Netz durch Personen oder Tiere.
d) Geringe Farbabweichungen zwischen bemusterten und gelieferten Gewebebespannungen.
e) Schäden, die auf Besonderheit der Umwelt und / oder unsachgemässe Reinigung zurückzuführen sind.
Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden damit, dass es G&H gestattet ist, die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Informationen zu verwenden. Die Datenschutzerklärung bildet die Grundlage für die entsprechende Nutzung der personenbezogenen Informationen und ist integraler Bestandteil der vorliegenden AGB.
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der G&H untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der G&H, in Birsfelden, wobei sich die G&H ausdrücklich vorbehält, ihre Ansprüche auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.
Birsfelden, 27. Juli 2023
Nehmen Sie das kleinere Mass zwischen der Auflagefläche des Rollos (Wetterschenkel, Fensterbank, etc.) und dem oberen Fenstersturz und ziehen davon 2mm ab (Spielraum).
Hier gilt: Mass Auflage bis Sturz – 2mm = Bestellmass Höhe (Höhe Rollo)
Nehmen Sie die Aussenmasse (Breite und Tiefe – kleinstes Mass) des Lichtschachtes / Betonrahmen aussen (siehe Grafik). Sollten die Betonkanten des Lichtschachtes ausgeschlagen oder beschädigt sein, so können Sie entsprechend das Bestellmass verkleinern.
Aus diesem Grund können nur begehbare, nicht aber befahrbare Lichtschachtabdeckungen online bestellt werden.
Bitte vereinbaren Sie einen kostenlosen Ausmasstermin.
Das Rollo muss unten auf eine Auflagefläche gestellt werden.
(Fenstersims, Fensterbank, Wetterschenkel, etc.)
Damit das Rollo unten abdichtet, darf diese Auflagefläche maximal 15° Gefälle haben.
Nehmen Sie das kleinere Mass zwischen den Mauerleibungen und ziehen davon 2 mm ab (Spielraum).
Hier gilt: Mauerleibungsmass – 2 mm = Bestellmass Breite (Breite Rollo)
Das Rollo benötigt in der Tiefe mindestens 50 mm Platz. Es kann überall an Postion X eingebaut werden,
vorausgesetzt X ist grösser als 50 mm.
Als Anbauelemente gelten Lamellenstoren, Rollladen, Fensterladen, Absturzsicherung wie Geländer/Stange etc.
Beschreibung