Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetgeschäfte (AGB)
der G&H Insektenschutzgitter GmbH, Birsfelden
I. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen im Zusammenhang mit Internetbestellungen der G&H Insektenschutzgitter GmbH, Birsfelden (nachfolgend G&H genannt). Der Kunde bestätigt diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) durch Anklicken bei seiner Internetbestellung. Massgebend für den Auftrag sind die Angaben in der Auftragsbestätigung. Allfällige Differenzen müssen der G&H innert 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden. Das Ausbleiben einer solchen Mitteilung gilt als Akzept der Angaben in der Auftragsbestätigung und als Akzept dieser AGB.
II. Auftragsbestätigung
Der Kunde erhält nach Eingang der Bestellung eine Auftragsbestätigung der G&H.
III. Ausmessen
Das Massnehmen erfolgt in der Regel durch den Kunden. Auf Wunsch und gegen entsprechende Verrechnung kann das Ausmessen durch einen Mitarbeiter der G&H vorgenommen werden. Der Besteller ist der G&H gegenüber für die Richtigkeit der angegebenen Masse, welche nicht durch die G&H aufgenommen wurden, verantwortlich. Die angebotenen Insektengitter sind gemäss Katalog am Baukörper auf ihre Einbausituation zu überprüfen.
IV. Lieferbedingungen / Lieferfrist
Die bestellte und vorausbezahlte Ware wird in der Regel innert vier Wochen geliefert. Liefertermine werden nach bestem Ermessen angegeben. Eventuelle Terminüberschreitungen berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen.
V. Zahlungsbedingungen
Es gilt grundsätzlich Vorauszahlung mittels elektronischer Zahlungsmittel bei der Bestellung (Kreditkarte).
VI. Annullierung
Auftragsannullierungen bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der G&H. Kosten, die bereits erwachsen sind, werden dem Besteller verrechnet.
VII. Garantie
Unter Vorbehalt nachfolgender Bestimmungen beträgt die Garantie auf den von der G&H gelieferten Produkten 2 Jahre. Die Garantie erstreckt sich auf nachweisbare Material oder Fabrikationsfehler. Der Besteller verpflichtet sich, einen allfälligen Garantiemangel der G&H unverzüglich und schriftlich mitzuteilen.
VIII. Ausschlüsse
a) Nicht unter die Garantie fallen Mängel infolge unsachgemässem Einsatz, leichten Abriebschäden, Ausbleichen bei Spezialfarben und normalem Verschleiss.
b) Bei Schäden infolge von Wind, Wasser und / oder Schneedruck, sowie Hagel und Salzeinwirkungen.
c) Bei Reinlaufen ins Netz durch Personen oder Tiere.
d) Geringe Farbabweichungen zwischen bemusterten und gelieferten Gewebebespannungen.
e) Schäden, die auf Besonderheit der Umwelt und / oder unsachgemässe Reinigung zurückzuführen sind.
IX. Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und der G&H untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz der G&H, in Birsfelden, wobei sich die G&H ausdrücklich vorbehält, ihre Ansprüche auch am Sitz bzw. Wohnsitz des Kunden oder bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen. Zwingende Gerichtsstände, namentlich Konsumentengerichtsstände, bleiben vorbehalten.
Birsfelden, 11. Juni 2015